Allgemeine Campingordnung

Ab Saison 2023

Zweck dieses Reglements ist, das Grundprinzip des Campens auf dem Campingplatz Alpenblick zu erleichtern, um Hygiene, Sauberkeit und allgemeine Ordnung sowie Ruhe und Frieden für alle zu gewährleisten. Jeder Campinggast hat sich in seinem eigenen Interesse strikt an die nachstehenden Bestimmungen zu halten und die Anweisungen der Gastgeber und ihres Personals zu befolgen. Der gegenseitige Respekt unter Campinggästen ist das aller grösste Gut.

1. Grundlegendes

Beim Campingplatz handelt es sich um einen reinen Touristencampingplatz. Eine Wohnsitznahme oder ein Aufenthalt mit dem Ziel in der Umgebung verschiedenste Arbeits- oder Dienstleistungen zu erbringen ist auch für kürzeste Zeit nicht gestattet.

2. Check-in & Check-out Zeiten

a)  Die Check-in & Check-out Zeiten sind wie folgt
Camping-Stellplätze: ab 15.00 Uhr am Anreisetag und bis 10.00 Uhr des Abreisetages
Mietunterkünfte: ab 16.00 Uhr am Anreisetag und bis 10.00 Uhr des Abreisetages

b) Bei einer Anreise nach 20.00 Uhr, muss der Betreiber am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, ansonsten kann der Betreiber frei über das Objekt verfügen.

c) Weitere Details sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt

3. Annulationen

Unsere Annulationsbedingungen sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt.

4. Gebühren

Übernachtungen von Besuchern sind kostenpflichtig und bei der Ankunft bei der Campingbetreiberin anzumelden. Für die Nebenkosten ist pro Übernachtung eine Personengebühr und die Kurtaxen zu entrichten.

5. Campinggäste

a) Auf dem Campingplatz werden alle Campinggäste gleichbehandelt, unabhängig vom Status (Touristen- oder Saisoncamper), des Alters, des Geschlechts, der Religion, der Sprache usw.

b) Kinder unter 8 Jahren müssen in den Sanitäranlagen von einem Erwachsenen begleitet werden.

c) Fahrräder, Roller, Spiele, usw. sind in und um die Sanitäranlagen herum verboten.

d) Verlorene und gefundene Gegenstände müssen an der Rezeption abgegeben werden und werden dem Fundbüro der Gemeindepolizei weitergegeben.

6. Stellplätze

a) Die angegebenen Preise beinhalten ein Objekt pro Stellplatz mit einem maximalen Vorbau, welcher die Grundfläche des Objektes weder in der Länge noch in der Breite überschreitet. Zusätzliche Objekte werden separat in Rechnung gestellt.

b) Jeder Campinggast hat nach der Entrichtung der Gebühren Anspruch auf den ihm zugeteilte Stellplatz und Einrichtung. Nachbarn und Grundstücksgrenzen sind zu respektieren.

c) Für das Buchen der benötigten Stellplatzlänge ist jeder Mieter selbst verantwortlich.

7. Platzwahl

Die Campingbetreiberin entscheidet über die Zuteilung der Stellplätze. Reservationswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt

8. Ruhe und Disziplin

a) Die Ruhe und Erholung des Nachbarn ist zu respektieren, insbesondere zwischen 12.00 Uhr und 13.30 Uhr sowie 22.00 Uhr und 08.00 Uhr.

b) Die öffentlichen Einrichtungen des Campingareals sind rauch- und drogenfrei.

c) Lärmende Arbeiten sind nur ausserhalb der Hochsaison und werktags zwischen 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr in Absprache mit der Campingbetreiberin gestattet. An Sonn-, Feier- und Brückentagen sind diese untersagt.

d) Auf dem Campingplatz herrscht zu jedem Zeitpunkt eine «Null-Bass-Toleranz».

9. Kehricht

a) Abfälle gehören in die entsprechenden Container an den Sammelstellen. Die Abfallentsorgung ist gebührenpflichtig und darf nur zwischen 08.00 Uhr und 21.00 Uhr entsorgt werden. Vorschriftswidriges Deponieren von Abfall wird gebüsst.

b) Spezialabfälle wie Glas, Papier/Karton, Alu, Blech, PET sowie Grünabfälle und Sperrgut sind auf eigene Kosten an den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinden oder den auf dem Campingplatz bereitgestellten Containern zu entsorgen.

c) Beim Zurücklassen von Müll oder Gegenständen wird die Campingbetreiberin die Aufräumarbeiten den Verursachern fakturieren.

10. Reinlichkeit und Ordnung

a) Alle Campinggäste halten ihren Stellplatz in Ordnung. Gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und Sorgfalt im Umgang mit allen gemeinschaftlichen Anlagen (Sanitäranlagen, (Ab-) Waschräume, Lounge etc.) und dem Campingareal wird vorausgesetzt.

b) Das Geschirr darf nur zwischen 08.00 Uhr und 22.00 Uhr gespült werden.

c) Das Waschen von Haustierutensilien, Schuhen und Teppichen in den Waschmaschinen des Campingplatzes ist strikte verboten.

d) Es ist den Campinggästen untersagt, die Kanalisation für etwaige Abfälle zu benutzen. Es dürfen keine Feuchttücher, Binden, Tampons, Öl und sperrige, übelriechende oder verstopfende Gegenstände in die Kanalisation geworfen werden.

e) Schmutzwasser und Chemietoiletten sind in den speziellen Ausgüssen zu entsorgen. Die entsprechenden Standorte sind im Platzplan aufgeführt.

f) Zum Schutz der Gewässer sind unter den Wohnwagenabläufen Auffangbecken aufzustellen. Es darf kein Schmutzwasser auf dem Boden ausgeleert werden.

g) Reparaturen und Ölwechsel sowie das Waschen von Fahrzeugen sind innerhalb des Campingplatzes verboten.

11. Motorfahrzeuge

a) Zwischen 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr und 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr ist der Fahrverkehr verboten. Dies betrifft auch die Zu- und Wegfahrten.

b) Das Befahren des Campingareals ist nur im Schritttempo und bei der An- und Abreise sowie bei Güterumschlag zum Ein- und Entladen kurzfristig gestattet. Platzfahrten innerhalb des Campingplatzes sind generell genauso zu unterlassen, wie das laute Abspielen der Stereoanlage im Fahrzeug bei An- und Abreise.

c) Elektrofahrzeuge dürfen nicht auf dem Stellplatz geladen werden

12. Haustiere

a) Haustiere sind auf dem gesamten Campingareal erlaubt, mit Ausnahme der sanitären Anlage. Die Tiere dürfen nicht allein gelassen werden. Die Besitzer haften für alle Unannehmlichkeiten, welche vom Verhalten der Tiere ausgehen.

b) Es sind max. zwei Haustiere pro Standplatz gestattet. Diese sind grundsätzlich auf dem gesamten Areal an kurzer Leine zu führen. Um ihre Notdurft zu verrichten, müssen die Tiere aus dem Campingareal hinausgeführt werden. Jeglicher Hundekot ist mit den dafür bezeichneten Säcken aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.

13. Naturschutz und Grillieren

a) Hecken, Bäume und Sträucher dürfen nicht verletzt werden. Das Ausheben von Wassergräben ist verboten.

b) Offene Feuer sind nur an den vorgesehenen Stellen gestattet. Auf zugelassenen und funktionsfähigen Gas-, Elektro und Holzkohlegrills ist das Grillieren auf dem Stellplatz erlaubt. Bei der Rauchentwicklung ist auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Bei Trockenperioden ist den amtlichen Weisungen bezüglich Feuerverbot Folge zu leisten.

c) Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Entfachen von offenem Feuer, Feuer auf dem Boden sowie Einweggrill sind auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.

d) Das Schlachten von Tieren und sonstige Opferzeremonien auf und um den Campingplatz sind strikte untersagt.

14. Sicherheit – Gaskontrolle

Alle Campingfahrzeuge und sonstige gasbetriebenen Objekte müssen einer regelmässigen Gaskontrolle unterzogen sein. Gaskontrollen müssen mindestens alle 3 Jahre durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. Die Vignette oder das äquivalente ausländische Prüfzertifikat muss von aussen gut sichtbar beim Eingang oder an der Fensterscheibe des Campingfahrzeuges befestigt werden.

15. Haftungsfragen

a) Die Campinggäste und ihre Besucher haften für alle Schäden, welche sie vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit verursachen. Die Campingbetreiberin haftet nicht für Diebstähle, Verluste oder Schäden (bspw. Feuer- oder Elementarschäden), welche die Campinggäste und ihre Infrastruktur sowie ihre Besucher erleiden könnten.

b) Spezielle Vorkommnisse sind der Campingbetreiberin sofort zu melden.

16. Verhaltensweise / Hausrecht

a) Auf dem Campingplatz sind lediglich Mitarbeiter*innen des Camping-platzes, allfällig hinzugezogene Sicherheitsangestellte in deren Auftrag und die Behörden weisungsberechtigt.

b) Die Anwesenheit auf dem Campingplatz schliesst die stillschweigende Anerkennung der Platzordnung und allfälliger öffentlicher Vorschriften der Gemeinde Unterseen mit ein.

c) Wer sich nicht an Ordnung, Ruhe, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme, Anstand und Sitte hält, wird nach erfolgter Verwarnung vom Platz verwiesen. Erhobene Campinggebühren werden hierbei nicht zurückerstattet.

17. Geltendes Recht

Es gilt das Gesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

18. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Interlaken.

Sollten Sie Anregungen, Wünsche oder Reklamationen haben, teilen Sie diese an der Rezeption mit.

Wir wünschen allen Campinggästen einen angenehmen Aufenthalt, viel Freude und gute Erholung.

Unterseen, Januar 2023

Campingbetreiberin

Camping Alpenblick AG